BKrFQG - EU – Berufskraftfahrer
Beschleunigte Grundqualifikation
Qualifizierungsnachweis für Kraftfahrer, welche den Beruf des Kraftfahrers ausüben möchten.
Die Eintragung der Schlüsselzahl 95 erfolgt im Führerschein.
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre für die Klassen C1, C1E und 21 Jahre für die Klassen C, CE
- Nachweis der gesundheitlichen Eignung: ärztliche Bescheinigung & augenärztliches Zeugnis oder Gutachten
- Keine nennenswerten Eintragungen im Verkehrszentralregister (KBA)
Inhalt gesamt 140 Zeitstunden:
- 78 Stunden - Basiswissen Lkw / Bus
Basiswissen Lkw / Bus behandelt alle Kenntnisbereiche der Anlage 1 der Berufskraftfahrer-Qualifikationsverordnung (BKrFQV), Lkw- und Busfahrer gleichermaßen betreffend und in denen die Verordnung nicht differenziert.
Im Einzelnen: - Technische Ausstattung und Fahrphysik
- Optimale Nutzung der kinematischen Kette & Umweltverhalte
- Sozialvorschriften
- Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
- Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
- Verhalten bei Pannen, Notfällen & Kriminalität
- Unternehmensbild & Marktordnung
- Ladungssicherung
- Vorschriften für den nationalen und internationalen Güterverkehr
- 52 Stunden - Spezialwissen Lkw
Spezialwissen Lkw behandelt alle Kenntnisbereiche der Anlage 1 der Berufskraftfahrer-Qualifikationsverordnung (BKrFQV), welche speziell für den Güterverkehr von Bedeutung sind.
Im Einzelnen: - 10 Zeitstunden Unterweisung & fahrpraktische Übungen
Ausbildung an und in einer behördlich zugelassenen Fahrschulwagenkombination der Kl.C/CE - nach § 5/5d der FahrschulAusbO sowie in Anlehnung des Curricularen Leitfaden der DFA und des Fahrlehrerverbandes
Termin: Individueller Einstieg nach Beratung und Absprache
Abschluss:
Erfolgreiche Ablegung der theoretischen Prüfung (90 Minuten) bei einer für den Wohnsitz des Bewerbers oder der Bewerberin zuständigen Industrie- und Handelskammer.