Fahrerlaubnis Klasse C oder C1
Zielgruppe / Voraussetzungen:
- Mindestalter 20,5 Jahre
- Nachweis der gesundheitlichen Eignung: ärztliche Bescheinigung & augenärztliches Zeugnis oder Gutachten
- keine nennenswerten Eintragungen im Verkehrszentralregister (KBA)
Inhalt:
- Beratungsgespräch mit Informationen und Unterstützung zu behördlicher Antragstellung, Erläuterung des Ausbildungsablaufs
- Erwerb der „ERSTE HILFE“ – Bescheinigung
- Vermittlung theoretischer und praktischer Kenntnisse zum Führen von schweren Lkw und LKW Kombinationen (Sattel – oder Gliederzug)
- Erwerb der Führerscheinklassen C oder C1 inkl. einmaliger Prüfgebühren
Einzelaufstellung:
- 1 Zeitstunde
Informationsgespräch & Übergabe der benötigten Unterrichtsmaterialien
- 6,75 Zeitstunden
9 Blöcke á 45 min. Lehrgang Erste-Hilfe
- 12 Zeitstunden
Theoretische Ausbildung nach §5/5d FahrschulAusbO durch eine Fahrschulfachkraft
6 Unterrichtseinheiten á 90 min. theoretischer Grundstoff
10 Unterrichtseinheiten á 90 min. klassenspezifischer Unterricht
- 20 Zeitstunden
Begleitendes digitales Lernen mit fachspezifischen Lernprogrammen, auch in
unterschiedlichen Sprachen möglich
Lernerfolgskontrolle durch das zuständige Fahrschulfachpersonal
- 2 Zeitstunden
Vorbereitung zur Theorieprüfung inkl. Vorprüfung
- 1 Zeitstunde
Durchführung der theoretischen Prüfung bei der Prüfstelle DEKRA (inkl. Prüfstellen An- und Abfahrt)
- ca. 7,5 Zeitstunden
10 Übungseinheiten á 45 min. praktische Grund-Ausbildung in einem behördlich zugelassenen Fahrschulwagen der Kl.C oder C1 nach § 5/5d der FahrschulAusbO sowie in Anlehnung des Curricularen Leitfaden der DFA und des Fahrlehrerverbandes
- 7,5 Zeitstunde
10 Übungseinheiten á 45 min. praktische Sonderfahrten (gesetzl. Pflichtausbildung)
"Überland-, Autobahn- und Beleuchtungsfahrten" in einem behördlich zugelassenen Fahrschulwagen der Kl.C oder C1
- 2 Zeitstunden
Durchführung der praktischen Fahrprüfung bei der DEKRA
(inkl. Prüfstellen An- und Abfahrt)
Termin: Individueller Einstieg nach Beratung und Absprache
Abschluss :
Nach Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung wird durch den amtlichen Sachverständigen die vorläufige Fahrerlaubnis ausgehändigt.
Bitte beachten Sie:
...alle Fahrer, die gewerbliche Fahrten mit Fahrzeugen der Klassen C/CE, C1/C1E, D1/D1E, D/DE durchführen, müssen eine „Grundqualifikation“ durch Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Führerschein nachweisen. …bei Besitzstandsregelung (Vorbesitz Führerschein Klassen C1 / D / D1) müssen Bus- und Lkw-Fahrer, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilnehmen.